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Fahrerflucht

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Fahrerflucht, bzw. Unfallflucht wie es im alltäglichen Sprachgebrauch oft genannt wird, ist ein in der Praxis relativ häufig vorkommendes Delikt.


Woran liegt das?


Die Einleitung eines Verfahrens wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ist schnell passiert!


Einmal beim Ein oder Ausparken kurz unaufmerksam gewesen und schon ist man leicht an ein anderes Auto gestoßen.


Kein Problem mag da so mancher denken, einfach einen Zettel an diesem Auto hinterlassen und damit ist die Sache zunächst geregelt.


Doch so einfach ist das leider nicht!


Wer mit seinem Fahrzeug ein anderes Fahrzeug beschädigt, also einen Unfall verursacht, muss an Ort und Stelle dem Geschädigten seine Daten und die Art seiner Beteiligung am Unfall mitteilen.


Ist der Geschädigte nicht vor Ort, muss man eine angemessene Zeit am Unfallort warten. Wie lange genau, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.


30 Minuten Wartezeit sollten es schon sein, teilweise auch bedeutend länger.


Doch selbst nach Ablauf der Wartezeit darf man sich nicht einfach vom Unfallort entfernen, vielmehr muss die Polizei von dem Unfallereignis verständigt werden.


Hinterlassen Sie hingegen einfach nur einen Zettel an dem beschädigten Auto, so haben Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernt und sich somit strafbar gemacht!


Hierfür droht nach dem Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe.


Darüber hinaus wird oftmals ein Fahrverbot bzw. eine Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet.


Haben Sie sich dennoch unerlaubt vom Unfallort entfernt oder wird Ihnen dies vorgeworfen, so rät Ihnen Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein folgendes:


Machen Sie nicht vorschnell eine Aussage, sondern schweigen Sie zu diesem Vorwurf und kontaktieren Sie Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein.


· Nur weil Sie Halter eines Fahrzeugs sind müssen Sie ja nicht zwangsläufig auch Fahrer gewesen sein als sich der Unfall ereignete.


· Haben Zeugen den angeblichen Fahrer erkannt?


· Vielleicht wurde Ihr Auto bzw. Ihr Kennzeichen ja sogar verwechselt?


· Konnte der Unfall überhaupt bemerkt werden?


Für all diese und noch weitere Fragen kann eine Akteneinsicht in die Ermittlungsakten Ihres Falles helfen.


Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dipl. Jur. Univ. Simeon Feuerstein entwickelt gerne mit Ihnen gemeinsam eine individuell auf Ihren persönlichen Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie.

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